Erklärung zur Barrierefreiheit
IBOAH ist bestrebt, seine Website gemäß Königlichem Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von IBOAH.
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und Nichteinhaltungen.
Nicht zugängliche Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
- Es gibt Logos und Bilder mit fehlerhaftem oder irreführendem Alternativtext sowie komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte, UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt fehlerhaft erstellte Listen (ohne Listenbezeichnungen), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen auf Formularelementen [Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Tabellen, die nicht für kleine Bildschirmgrößen optimiert sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung 9.1.4.10 Textskalierung, UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Text, der bei Änderung von Zeilenabstand und -höhe nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung 9.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022]. Einige Elemente sind nicht per Tastatur bedienbar, z. B. Links zu sozialen Medien, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Seitennavigation der Suchergebnisse und Kalenderpfeile [Anforderung 9.2.1.1 Tastatur, UNE-EN 301549:2022].
- Manche Elemente erhalten keinen Fokus und können daher nicht per Tastatur bedient werden, z. B. [Anforderung 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, UNE-EN 301549:2022].
- Manche Links haben keine klar definierte Funktion (unzureichende Beschreibung, zu allgemeiner Text, unpassender Titel usw.).
- [Anforderung 9.2.4.4 Zweck von Links, UNE-EN 301549:2022]. Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder unklarem Text [Anforderung 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriften und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung 9.3.1.2 Sprache der Teile, UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 Einheitliche Kennzeichnung, UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt unklare Fehlermeldungen oder Fehlermeldungen, die nicht zu einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Formularvorschläge zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderung 9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung, UNE-EN 301549:2022]. Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht über diese Anforderung informiert wird, sowie Felder ohne Textbeispiel für das Feldformat.
- (z. B. das Feld für den Personalausweis [DNI]) [Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen und Anweisungen der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Formularfelder, die bei Eingabe eines falschen Werts einen Fehler melden, aber keinen Korrekturvorschlag anbieten.
- [Anforderung 9.3.3.3 Fehlervorschläge der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, wodurch manche Hilfstechnologien den Inhalt möglicherweise nicht korrekt interpretieren (z. B. doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, fehlerhafte Tag-Struktur). [Anforderung 9.4.1.1 Verarbeitung der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten, auf denen assistive Technologien keine Informationen abrufen, mit ihnen interagieren oder über den Status von Steuerelementen der Benutzeroberfläche informiert werden können, wie z. B. Hilfemeldungen, Ergebnismeldungen, Linkattribute, Sprachsymbole usw., die von Bildschirmleseprogrammen nicht vorgelesen werden können [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert der UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Nicht zutreffend.
3. Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften
Es gibt möglicherweise Dokumente im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten Dokumente dies tun.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 18. März 2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung des Unternehmens.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 20. März 2026.
Notizen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) einreichen, beispielsweise:
- Meldung potenzieller Verstöße gegen die Anforderungen dieser Website
- Meldung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte
- Übermittlung sonstiger Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Kontaktformular.
Optionale Inhalte
Diese Website entspricht den Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018.
Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte am 18. März 2025.
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